Modulbeauftragte/r
Prof. Andreas Reibenspies
Studiengangselement
Abschluss (AS)
Studiensemester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Dauer
2
SWS Modul
1.00
ECTS-Punkte
15.00
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden • selbständig ein künstlerisch überzeugendes Konzertprogramm mit Liedern unter Berücksichtigung verschiedener Stilepochen, Sprachen und Interpretationsansätzen entwickeln, präsentieren und auch schriftlich reflektieren • künstlerisch eigenständige und differenzierte Interpretationen entwickeln und im Konzert zum Ausdruck bringen.
Studieninhalte
• Vorbereitung und Konzeption der Abschlussprüfungen • Erarbeitung einer schriftlichen oder mündlichen Reflexion über das Programm des Rezitals.
Voraussetzungen für die Teilnahme
• siehe § 8 der Bereichs-Studien-und Prüfungs-Ordnung
Verwendbarkeit
MA-5
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
• Regelmäßige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls sowie kontinuierliches Selbststudium • Bestehen der Prüfung
Prüfungen (Art, Dauer und Inhalt)
• Teil A: Recital. Frei wählbares Lied-Programm, entweder zyklische Werke (auch Liedgruppen) oder ein Programm mit übergeordnetem Konzept; Dauer ca. 60 Minuten • Teil B: Repertoireprüfung: Aus einem Repertoire von insgesamt 60 Minuten Dauer, welches mindestens drei verschiedene Epochen beinhaltet, wird das Prüfungsprogramm ausgewählt und 6 Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben. Eine Liedgruppe muss in mindestens einer anderen Sprache als Deutsch gesungen werden. Dauer ca. 30 Minuten • Teil C: Masterarbeit in Form von wahlweise ausführlichem kommentierten Programm oder Schriftlicher Arbeit oder CD-Booklet oder aufführungspraktischem Vortrag (schriftlich fixiert) mit Diskussion oder Edition mit kritischem Bericht oder schriftlicher Arbeit und Kolloquium über aufführungspraktische Fragestellungen.
Notengebung und Gewichtung
Gesamtnote des Modulabschlusses: Gewichtung Teil A 40 %, Teil B 40 % , Teil C 20 %
Arbeitsaufwand
Workload: 450 h Kontaktzeit: 144 h Selbststudium: 306 h
Weitere Informationen
• Die Prüfungsleistungen in Teil A und Teil B umfassen Literatur, die in den Modulen des Künstlerischen Kernbereichs erarbeitet wurde. • zu Teil C der Prüfung: Für das schriftliche Präsentationsformat vgl. die Handreichung (Hinweise auf Schriftgröße, Zeichenzahl und Anzahl der Abbildungen) • zu Teil C der Prüfung: Die schriftliche Darstellung muss zwei Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsamt eingereicht werden (Termin wird durch das Prüfungsamt bekanntgegeben).
Disclaimer
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