Modulbeauftragte/r
Prof. Hans Maier
Studiengangselement
Abschluss (AS)
Studiensemester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Dauer
2
SWS Modul
1.00
ECTS-Punkte
15.00
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden • können ein anspruchsvolles Konzertprogramm entwerfen, schriftlich oder mündlich reflektieren und in künstlerischer Reife zur öffentlichen Aufführung zu bringen.
Studieninhalte
• Vorbereitung und Konzeption der Abschlussprüfungen. • Erarbeitung einer schriftlichen oder mündlichen Reflexion über das Programm des Rezitals.
Voraussetzungen für die Teilnahme
• siehe § 8 der Bereichs-Studien-und Prüfungs-Ordnung
Verwendbarkeit
MA-1
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
• Regelmäßige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls sowie kontinuierliches Selbststudium • Bestehen der Prüfung
Prüfungen (Art, Dauer und Inhalt)
• Teil A: Rezital im Umfang von 50 bis 60 Minuten mit mindestens drei stilistisch unterschiedlichen Werken, darunter mindestens zwei Originalwerke und eine Bearbeitung • Teil B: Vortrag eines anspruchsvollen Kammermusikwerks oder einer Liedgruppe, jeweils im Umfang von 15 bis 20 Minuten • Teil C: Wahlweise: Ausführliches kommentiertes Programm oder schriftliche Arbeit oder CD-Booklet oder aufführungspraktischer Vortrag (schriftlich fixiert) mit Diskussion oder Edition mit kritischem Bericht oder schriftliche Arbeit und Kolloquium über aufführungspraktische Fragestellungen. Abgabe zwei Wochen vor Beginn der Gesamtprüfungszeit (siehe Homepage der Hochschule).
Notengebung und Gewichtung
Gesamtnote des Modulabschlusses: Gewichtung Teil A 40 %, Teil B 40 % , Teil C 20 %
Arbeitsaufwand
Workload: 450 h Kontaktzeit: 16 h Selbststudium: 434 h
Weitere Informationen
• Die Prüfungsleistungen in Teil A und Teil B umfassen Literatur, die in den Modulen des Künstlerischen Kernbereichs erarbeitet wurde. • Die Studierenden spielen verpflichtend auf einem MIII-Akkordeon gemäß Immatrikulationssatzung • zu Teil C der Prüfung: Für das schriftliche Präsentationsformat vgl. die Handreichung (Hinweise auf Schriftgröße, Zeichenzahl und Anzahl der Abbildungen) • zu Teil C der Prüfung: Die schriftliche Darstellung muss zwei Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsamt eingereicht werden (Termin wird durch das Prüfungsamt bekanntgegeben).
Disclaimer
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