Modulbeauftragte/r
Prof. Ingo Dannhorn
Studiengangselement
Abschluss (AS)
Studiensemester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Dauer
2
SWS Modul
1.00
ECTS-Punkte
15.00
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden • können ein erweitertes anspruchsvolles Konzertprogramm entwerfen, schriftlich oder mündlich reflektieren und in künstlerischer Reife zur öffentlichen Aufführung zu bringen.
Studieninhalte
• Vorbereitung und Konzeption der Abschlussprüfungen. • Erarbeitung einer schriftlichen oder mündlichen Reflexion über das Programm des Rezitals.
Voraussetzungen für die Teilnahme
• siehe § 8 der Bereichs-Studien-und Prüfungs-Ordnung
Verwendbarkeit
MA-4
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
• Regelmäßige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls sowie kontinuierliches Selbststudium • Bestehen der Prüfung
Prüfungen (Art, Dauer und Inhalt)
• Teil A: Solorezital im Umfang von 50 bis 60 Minuten. • Teil B: Repertoireprüfung: Liste wird bei Prüfungsanmeldung eingereicht; Auswahl wird sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. • Teil C: Wahlweise schriftliche oder mündliche Reflexion und Präsentation des Solorezitals. Eine mündliche Präsentation sollte 12–15 Minuten dauern. Eine schriftliche Darstellung sollte 8–10 Seiten umfassen.
Notengebung und Gewichtung
Gesamtnote des Modulabschlusses: Gewichtung Teil A 40 %, Teil B 40 % , Teil C 20 %
Arbeitsaufwand
Workload: 450 h Kontaktzeit: 16 h Selbststudium: 434 h
Weitere Informationen
Die Programme der beiden Prüfungsteile sollen den folgenden Anforderungen entsprechen: • Solistische Werke aus mindestens vier Stilrichtungen einschließlich eines Werkes der Wiener Klassik und eines der Moderne des 20./21. Jahrhunderts. • Im Programm zum Teil B müssen ein Klavierkonzert sowie ein anspruchsvolles Kammermusikwerk oder ein Liedzyklus enthalten sein • Die Prüfungsleistungen in Teil A und Teil B umfassen Literatur, die in den Modulen des Künstlerischen Kernbereichs erarbeitet wurde. • zu Teil C der Prüfung: Für das schriftliche Präsentationsformat vgl. die Handreichung (Hinweise auf Schriftgröße, Zeichenzahl und Anzahl der Abbildungen) • zu Teil C der Prüfung: Die schriftliche Darstellung muss zwei Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsamt eingereicht werden (Termin wird durch das Prüfungsamt bekanntgegeben).
Disclaimer
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