Modulbeauftragte/r
Prof. Marieke Spaans
Studiengangselement
Abschluss (AS)
Studiensemester
Häufigkeit des Angebots
jedes Semester
Dauer
2
SWS Modul
1.00
ECTS-Punkte
15.00
Angestrebte Lernergebnisse
Die Studierenden • können ein repräsentatives Konzertprogramm konzipieren und zur öffentlichen Aufführung zu bringen • sind in der Lage, künstlerisch selbständige und differenzierte Interpretationen zu realisieren und gemäß historisch-stilistischer Zusammenhänge von Interpretation, Komposition und ggf. Improvisation auch schriftlich zu reflektieren.
Studieninhalte
• Vorbereitung und Konzeption der Abschlussprüfungen • Erarbeitung einer schriftlichen oder mündlichen Reflexion über das Programm des Konzerts
Voraussetzungen für die Teilnahme
• siehe § 8 der Bereichs-Studien-und Prüfungs-Ordnung
Verwendbarkeit
MA-4
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
• Regelmäßige und aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls sowie kontinuierliches Selbststudium • Bestehen der Prüfung
Prüfungen (Art, Dauer und Inhalt)
• Teil A und Teil B: Abschlusskonzert in zwei Teilen (auf Antrag auch in einem Teil möglich; muss bei Prüfungsanmeldung angegeben werden), Dauer: 60/30 Minuten oder 45/45 Minuten, also insgesamt max. 90 Minuten Programm (inklusive Klausurstück von max. 10 Minuten Länge) • Teil C: Wahlweise: Ausführliches kommentiertes Programm oder schriftliche Arbeit oder CD-Booklet oder aufführungspraktischer Vortrag (schriftlich fixiert) mit Diskussion oder Edition mit kritischem Bericht oder schriftliche Arbeit und Kolloquium über aufführungspraktische Fragestellungen. Abgabe zwei Wochen vor Beginn der Gesamtprüfungszeit (siehe Homepage der Hochschule).
Notengebung und Gewichtung
Gesamtnote des Modulabschlusses: Gewichtung Teil A 40 %, Teil B 40 % , Teil C 20 %
Arbeitsaufwand
Workload: 450 h Kontaktzeit: 16 h Selbststudium: 434 h
Weitere Informationen
• Die Prüfungsleistungen in Teil A und Teil B umfassen Literatur, die in den Modulen des Künstlerischen Kernbereichs erarbeitet wurde. • zu Teil C der Prüfung: Für das schriftliche Präsentationsformat vgl. die Handreichung (Hinweise auf Schriftgröße, Zeichenzahl und Anzahl der Abbildungen) • zu Teil C der Prüfung: Die schriftliche Darstellung muss zwei Wochen vor Prüfungstermin beim Prüfungsamt eingereicht werden (Termin wird durch das Prüfungsamt bekanntgegeben).
Disclaimer
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